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Politik

Referendum gegen Anerkennung von Religionen

28.09.2020

Türme der Stiftskirche in Neuenburg. Bild: pixabay.com
Türme der Stiftskirche in Neuenburg. Bild: pixabay.com

Neuenburg (kath.ch) - Am 2. September hat der Grosse Rat von Neuenburg ein Gesetz angenommen, das die Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften ermöglichen soll.
Vertreter der SVP hatten sich im Rat ohne Erfolg widersetzt, ebenso wie eine sehr grosse Mehrheit der FDP. Die Gegner forderten unter anderem, dass die Predigten in einer Landessprache gehalten werden sollten und dass es den Gemeinschaften nicht erlaubt sein sollte, in den Räumen staatlicher Schulen Religionsunterricht zu erteilen. Beide Parteien hatten angekündigt, das Referendum zu ergreifen.

Drei Landeskirchen anerkannt

Gegenwärtig anerkennt der Kanton Neuenburg nur die evangelisch-reformierte Kirche, die römisch-katholische Kirche und die christkatholische Kirche als im öffentlichen Interesse liegend an. Gemäss dem neuen Gesetz sollen andere Religionsgemeinschaften die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Während der Debatten im Parlament beantragte die FDP, dass jeder Antrag auf Anerkennung dem Referendum unterstellt werden sollte, berichtete die Tageszeitung „Le Temps“.
Das am 2. September verabschiedete Gesetz sieht jedoch vor, dass eine Unterschriftensammlung nur dann gestartet werden kann, wenn dreissig gewählte Vertreter eine Volksabstimmung beantragen. Es sei Sache der Bürger zu beurteilen, ob eine Religionsgemeinschaft ausreichend integriert sei.

SP befürchtet Ungleichbehandlung

Die SVP hat das Referendum unabhängig von der FDP ergriffen. Niels Rosselet-Christ, SVP-Fraktionschef im Grossen Rat von Neuenburg, hält die von den betroffenen Gemeinschaften zu erfüllenden Anforderungen für unvollständig und erklärt, er wolle „Exzesse in den Moscheen“ vermeiden.
Die SP, welche hinter dem Gesetzesentwurf vom 2. September steht, ist hingegen der Ansicht, dass die vorgesehenen Schutzmassnahmen ausreichend seien. Die Linkspartei befürchtet, dass eine Volksabstimmung zu Diskriminierung oder Ungleichbehandlung führen könnte.
Die Parteien haben bis zum 17. Dezember dieses Jahrs Zeit, um die notwendigen 4500 Unterschriften zu sammeln.(Autor: Raphaël Zbinden; cath.ch/ Übersetzung: uab; Quelle: kath.ch; © Katholisches Medienzentrum)

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