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Gesellschaft

Private Meinung noch erlaubt?

24.06.2020

Bild: Printscreen 20min.ch
Bild: Printscreen 20min.ch

(idea/dg) - Auf Facebook äusserte sich der Ausserrhoder Nationalrat David Zuberbühler (SVP) am 11. Juni kritisch gegenüber der "Ehe für alle" (Efa). Damit löste er zahlreiche Reaktionen aus. Unter den positiven Kommentaren war einer des Fachhochschuldozenten und Leiters des Bible Colleges St.Gallen, Hansruedi Tremp.

FHSG: Kein Recht auf freie Meinungsäusserung?

Darauf distanzierte sich die FHSG öffentlich von Tremps Aussage. Zwar verstosse ein privater Post nicht gegen die Richtlinien der FHSG. Doch inhaltlich wende man sich gegen "Verlautbarungen mit einseitigen oder tendenziösen Positionsbezügen". Diverse Medien griffen den Fall auf.Interpellation im NationalratDie Stellungnahme der Fachhochschule löste eine Interpellation im Nationalrat aus, eingereicht von Andreas Gafner (EDU). Mitunterzeichner sind Alfred Heer, Erich von Siebenthal und David Zuberbühler (alle SVP). Die Nationalräte verweisen auf das Recht auf freie Meinungsäusserung. Sie wollen vom Bundesrat wissen, ob eine solche Distanzierung legitim sei und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhe. Auch soll der Bundesrat Stellung dazu nehmen, dass in Fachhochschulen interne Grundlagenpapiere bestehen, die eine kritische Haltung zur "Ehe für alle" als "Verstoss gegen Diversitäts-Grundsätze" bezeichnen. 

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