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Lebensrechtler starten Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“

12.12.2017

Christliche Lebensrechtsverbände und Unionspolitiker haben sich für eine Beibehaltung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Danach wird die Werbung für Abtreibungen mit Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt.

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