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Politik

Kritik an Einigung zu Kinderrechten

13.01.2021

Die Koalition hat sich bei den Kinderrechten geeinigt. Symbolfoto: pixabay.com
Die Koalition hat sich bei den Kinderrechten geeinigt. Symbolfoto: pixabay.com

 

Berlin (idea) – Die Einigung der deutschen Regierungskoalition auf eine Formulierung zu Kinderrechten im Grundgesetz stößt bei christlichen Verbänden und bei der Opposition auf Kritik. CDU/CSU und SPD haben sich auf folgende Passage geeinigt: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“Um das Grundgesetz zu ändern, braucht es Zweidrittelmehrheiten in deutschen Bundestag und Bundesrat.

Familienbund der Katholiken: Gegen eine Verfassungsänderung

Der Familienbund der Katholiken (Berlin) ist grundsätzlich gegen eine Verfassungsänderung. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffnung äußerte: „Das geltende Verfassungsrecht schützt Kinder immer noch am besten. Es wird auch weiter die konkrete Einzelgesetzgebung sein, wie die Kinder- und Jugendhilfe, die die Lebenslage von Kindern konkret verändern können, nicht die abstrakte Verfassungsgesetzgebung.“ Erleichtert sei man, dass dem Entwurf zufolge die primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern unangetastet bleib

Evangelische Allianz: Kinder sind bereits „umfänglich Grundrechtsträger“

Die Deutsche Evangelische Allianz hatte sich bereits zuvor gegen die Aufnahme von eigenen Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Kinder seien bereits jetzt „umfänglich Grundrechtsträger“. Das Bundesverfassungsgericht habe das mehrfach in seiner Rechtssprechung bestätigt. Die Aufnahme gesonderter Kinderrechte sei deshalb „reine Symbolpolitik“ und überflüssig.Zudem sei es eine potenzielle Gefahr für die Elternrechte. Der Satz „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“ signalisiere, dass „dies offensichtlich nicht so selbstverständlich ist, wie es sein sollte“. Zudem dürfe die Grundgesetzänderung nicht dazu führen, dass das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern ausgehöhlt werde: „Es gilt weiterhin, dass Eltern in der Grundtendenz besser als der Staat wissen, was für ihr Kind gut ist.“Das Bündnis für Ehe und Familie „Demo für alle“ befürchtet, dass durch die Grundgesetzänderung das bewährte fein austarierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat „zu Lasten der Eltern und der Kinder“ au

Kelle: „Für wie blöde hält man Eltern?“

Die Publizistin und Buchautorin Birgit Kelle sprach sich auf ihrem Blog ebenfalls gegen Kinderrechte im Grundgesetz aus: „Nachdem man die Verfassungsrechte der gesamten Bevölkerung seit zehn Monaten einschränkt, wir Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsausübung, Freizeitgestaltung und selbst Schlittenfahren, Eislaufen und Familientreffen verboten bekommen und jeder legitime Widerspruch als ,Querdenker‘ und neuerdings durch Markus Söder gar als ,Corona RAF‘ verunglimpft wird, möchte dieselbe Regierung nun also unseren Kindern neue Verfassungsrechte garantieren, die dazu dienen, Elternrechte wegzunehmen? Für wie blöde hält man eigentlich Eltern in diesem L

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