- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Frei-/Kirchen

Gottesdienste weiter erlaubt

14.01.2021

Symbolbild: pixabay.com
Symbolbild: pixabay.com

(idea/dg) - Gestern 13. Januar hat der Bundesrat neue Corona-Massnahmen beschlossen. In manchen Bereichen gibt es Lockerungen, andere Bereiche des öffentlichen Lebens werden weiter eingeschränkt. Die neuen Massnahmen gelten vom  18. Januar bis am 28. Februar. Kirchen dürfen weiterhin Gottesdienste mit 50 Personen durchführen. "Das ist ein Wunder und Verantwortung", schreibt Peter Schneeberger, Präsident des Verbands Freikirchen.ch, in einem Informationsmail an die Kirchenverantwortlichen. Kantone können jedoch diese Obergrenze tiefer ansetzen. Momentan sei das in den Kantonen Solothurn, Nidwalden und Tessin der Fall, schrieb kath.ch am Tag der Bundesratsentscheidung.Peter Schneeberger ist sich bewusst, dass die grösseren Freikirchen mit diesen Obergrenzen grosse Einschränkungen haben. "Es ist jedoch für das Livestreamen eine grosse Unterstützung, wenn man eine hybride Form hat mit 50 Gottesdiensteilnehmenden", gibt er zu bedenken. Kleingruppen sind laut Schneeberger jedoch nur noch mit fünf Personen erlaubt. Glaubenskurse und andere Bildungsveranstaltungen können nur digital durchgeführt werden.

Warum bieten Freikirchen/Kirchen nach wie vor Gottesdienste an?

"Wir haben uns in den vergangenen Monaten vorbildlich an die Massnahmen gehalten", äussert sich der Präsident des Verbands. Dazu zählt er, was er AHAL nennt:
A –> Abstand halten
H –> Hygienemassnahmen einhalten
A –> Alltagsmasken tragen (durchgehend für freikirchliche Veranstaltungen)
L –> Lüften
Durch die grossen Räumlichkeiten, das Einhalten von AHAL für Freikirchen und das Schutzkonzept sei ein sicheres Durchführen eines Gottesdienstes möglich. "Wir erachten die soziale, geistliche und psychische Dimension eines realen Treffens in einem Gottesdienst für die Gemeinde resp. für die zugelassenen 50 Personen als wichtig", so Schneeberger weiter. Es gebe Gemeindeglieder, die aufgrund ihrer Risikoeinschätzung, weil sie zum Beispiel zu den besonders gefährdeten Personen gehören, nicht an einem Gottesdienst teilnehmen könnten. "Sie behalten wir im Blick und unterstützen sie mit anderen Mitteln wie einem Telefonanruf, Spaziergang, Newsletter, usw." Dazu zitiert Schneeberger Martin Luther, der bei Pestausbruch in Wittenberg 1527 schrieb:‎
‎„Wenn Gott tödliche Seuchen schickt, will ich Gott bitten, gnädig zu sein und ‎der Seuche zu wehren. Dann will ich das Haus räuchern und lüften, Arznei ‎nehmen und geben, Orte meiden, wo man mich nicht braucht, damit ich ‎nicht andere vergifte und anstecke und ihnen durch meine Nachlässigkeit ‎eine Ursache zum Tode werde.‎ Wenn mein Nächster mich aber braucht, so will ich weder Ort noch Person ‎meiden, sondern frei zu ihm gehen und helfen. Siehe, das ist ein ‎gottesfürchtiger Glaube, der nicht tollkühn und dumm und dreist ist und Gott ‎nicht versucht.“‎

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.