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Gesellschaft

Genfer Beamte dürfen kein Kreuz mehr tragen

10.02.2019

Genfer Beamte dürfen keine religiösen Symbole mehr tragen. Foto: Pixelio/Mario Heinemann
Genfer Beamte dürfen keine religiösen Symbole mehr tragen. Foto: Pixelio/Mario Heinemann

Genf (idea/kath.ch) - Besonders umstritten waren die Kleidervorschriften des neuen Gesetzes, das laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine alte Regelung aus dem Jahr 1907 ersetzt. Künftig dürfen Beamten im öffentlichen Dienst, Richter und Parlamentarier keine Zeichen der religiösen Zugehörigkeit mehr tragen, also weder Kreuz, Kippa noch Kopftuch. Zum Urnengang kam es, weil Gegner der Vorlage das Referendum ergriffen hatten. Dies waren linke Parteien, Gewerkschaften, feministische und muslimische Verbände.

Landeskirchen: "Fortschritt für religiösen Frieden"

Zu den Befürwortern zählten die protestantische, die römisch-katholische sowie die christkatholische Kirche im Kanton Genf. In einer gemeinsamen Medienmitteilung begrüssten sie das Abstimmungsergebnis, meldete cath.ch. Das Ja zum neuen Gesetz markiere einen "Fortschritt für den Erhalt des religiösen Friedens", so die Kirchen. Das Gesetz kläre die Grundsätze der religiösen Neutralität des Staates und lege gemeinsame Regeln für alle im Kanton ansässigen Religionsgemeinschaften fest.

Rekurse beim Verfassungsgericht

Mit der Zustimmung an der Urne ist der Streit aber noch nicht beigelegt. Noch sind mehrere Beschwerden beim Genfer Verfassungsgericht hängig. Rekurs eingereicht hat unter anderem das "Réseau évangélique de Genève", obschon es das Gesetz grundsätzlich befürwortet. Trotzdem will die Allianz an der Beschwerde festhalten, sagte Michael Mutzner, stellvertretender Generalsekretär des RES gegenüber cath.ch. Die Allianz stösst sich an den neuen Kleidungsvorschriften und will diese auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen. Nach dem neuen Gesetz dürfen Staatsangestellte und Richter in der Öffentlichkeit weder durch Worte noch durch äusserliche Zeichen zu erkennen geben, welcher Religion sie angehören. Doch auch Artikel 6 stösst bei der Allianz auf Kritik. Dieser bestimmt, das Anlässe mit gottesdienstähnlichem Charakter künftig nur noch auf Privatgrund durchgeführt werden dürfen. Religiöse Kundgebungen im öffentlichen Raum sind nur noch in Ausnahmefällen gestattet. (cath.ch/bal; idea)

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