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Gesellschaft

Ermutigendes Zeichen für christliche Jugendverbände

07.12.2017

Christliche Jugendverbände: Können sie weiterhin am J+S-Programm mitmachen? Foto: M. Joos
Christliche Jugendverbände: Können sie weiterhin am J+S-Programm mitmachen? Foto: M. Joos

(idea/rh) - Die Streichung von Artikel 12 in der neuen Sport-Förderverordnung bezeichnet Andi Bachmann-Roth, der Jugendbeauftragte der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, als "kleinen Erfolg". Dazu beigetragen hätten rund 60 Vernehmlassungsantworten. Dutzende Einzelpersonen, Verbände und Kirchen sind dem Aufruf gefolgt. Letztlich haben sich sämtliche Lagersport- und Trekkingverbände - auch säkulare - für die Streichung des Passus stark gemacht. Dieser hatte vorgesehen, dass nur solche Jugendverbände J+S-Partner sein können, die Subventionen gemäss dem Kinder und Jugendfördergesetz (KJFG) erhalten. Dies hätte Konsequenzen für all diejenigen christlichen Jugendverbände gehabt, die seit 2014 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nicht mehr subventioniert werden: Sie wären quasi "automatisch" vom J+S-Programm ausgeschlossen worden. Denn der nun gestrichene Paragraph wollte das KJFG mit der J+S-Kaderbildung verknüpfen. Er lautete wie folgt: "Jugendverbände können mit der Kaderbildung betraut werden, wenn sie gestützt auf Artikel 2 und Artikel 9 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 2011 zum Bezug von Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildung berechtigt sind." 

Die Verhandlungen laufen weiter

Wie Andi Bachmann-Roth gegenüber idea sagte, ändere sich aufgrund dieses positiven Entscheids an der konkreten Zusammenarbeit zwischen BASPO und den christlichen Verbänden vorerst aber nichts. Die Verhandlungen laufen weiter. Dies nicht zuletzt aufgrund dessen, dass das BASPO den christlichen Verbänden eine Tür geöffnet hat. In den laufenden Gesprächen geht es darum, die Bedingungen zu klären, um weiterhin J+S-Unterstützung bekommen zu können. Anfang 2018 soll ein neuer Dachverband gegründet werden, dank dem die christlichen Jugendverbände wieder J+S-Leiter ausbilden und ihre Ortsgruppen J+S-Lager durchführen können.

Worum geht es?

Zum Hintergrund: Am 21. März 2017 haben 223 Gruppen aus mehreren christlichen Jugendverbänden die Kündigung vom Bundesamt für Sport BASPO erhalten. Per 1. Januar 2018 haben sie keine Möglichkeit mehr, Lager und Kurse unter dem Sportförderprogramm J+S durchzuführen. Begründet wird der Rausschmiss damit, dass die christlichen Verbände Kinder- und Jugendliche nicht ganzheitlich fördern würden. Mit dem Entschied zog das BASPO mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gleich. Dieses hatte 2014 einer Vielzahl christlicher Verbände die Fördergelder entzogen. Die christlichen Organisationen würden die Glaubensförderung zu sehr in den Mittelpunkt stellen, so argumentierte das BSV. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Haltung in mehreren Gerichtsfällen. Der Bundesrat berief sich auf diese Gerichtsurteile und weitete den Geltungsbereich des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) auf Jugend und Sport aus. Dagegen wehren sich die betroffenen Verbände. Gegenwärtig laufen Verhandlungen, um die die Zusammenarbeit mit Jugend und Sport zu klären und aufrechtzuerhalten.

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