- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Gesellschaft

Asyl nicht bewilligt – was nun?

13.10.2020

Timo und Joana Kuhn in Thun beherbergen Solomon: Der Eritreer hatte eine Arbeitsstelle und eine eigene Wohnung – bis er den negativen Asylentscheid erhielt. Bild: zvg
Timo und Joana Kuhn in Thun beherbergen Solomon: Der Eritreer hatte eine Arbeitsstelle und eine eigene Wohnung – bis er den negativen Asylentscheid erhielt. Bild: zvg

(idea/dg) - Ob für abgewiesene Asylbewerber eine Rückkehr in ihr Heimatland zumutbar ist, bleibt oft umstritten. Wie geht der Staat mit Asylsuchenden um, die trotz Wegweisungsentscheid bleiben? Dies unabhängig von der Frage, ob ihre Rückkehr zumutbar wäre. Das Asylgesetz sieht für diese Personen ein Arbeitsverbot und Nothilfezahlungen vor. In zahlreichen Kantonen umfasst die Hilfe eine kollektive Unterkunft, die Übernahme der Krankenkassenprämie und acht Franken pro Tag für Essen und andere Bedürfnisse. Der Kanton Bern richtete seit diesem Frühling Rückkehrzentren mit insgesamt 560 Plätzen ein. Das Nothilfe-Regime wird öfters kritisiert, auch aus Kirchenkreisen. „Das Nothilfe-Regime wurde im Jahr 2008 als Resultat eines demokratischen Prozesses eingeführt. Es hat zum Ziel, massiven Druck auf Personen mit negativem Asylentscheid auszuüben, damit sie unser Land so schnell wie möglich wieder verlassen“, schreibt Pfarrer Daniel Winkler aus dem bernischen Riggisberg in den„riggi-asyl“-News vom September. „Was aber, wenn das nicht gelingt?“, fragt er.

Private springen ein

Der Kanton Bern lässt seit einiger Zeit zu, dass abgewiesene Asylsuchende bei Privatpersonen untergebracht sind. Die Berner Initiative löst die offenen Fragen im Asylrecht nicht. Aber einige Asylsuchende erhalten dadurch positiv wirkende, individuelle Zuwendung und Betreuung. Zahlreiche kirchlich engagierte Personen gehören zu den Gastgebern. Zu den ersten gehörten zum Beispiel Timo und Joana Kuhn aus Thun. Timo arbeitet in der Administration der Freikirche GPMC in Thun. Er hat den Eritreer Solomon kennen gelernt, als er in einem Asylheim seinen Zivildienst absolvierte. Eine Freundschaft entstand. Solomon lernte gut Deutsch, fand mit seinem N-Status als Asylsuchender legal eine Arbeitsstelle und konnte eine eigene Wohnung beziehen – bis er den negativen Asylentscheid erhielt. Er musste die Arbeitsstelle aufgeben, seine Wohnung räumen und in ein Asylzentrum umziehen. Timo und Joana – gerade frisch verheiratet – erfuhren, dass im Kanton Bern eine private Unterbringung möglich ist. „Wir überlegten, ob wir Solomon in unsere Wohnung aufnehmen sollten, konnten dann aber im gleichen Haus ein Studio dazumieten und mit einem Crowdfunding finanzieren“, erzählt Timo. Auch die Lebenshaltungskosten konnten sie so abdecken – der Kanton Bern bezahlt bisher bei privat untergebrachten abgewiesenen Asylsuchenden nur die Krankenkassenprämie. Timo Kuhn half Solomon, alle juristischen Schritte auszuschöpfen, um einen positiven Asylentscheid zu erreichen. Bisher vergeblich. Solomon besucht regelmässig die Freikirche GPMC, und Timo kann mittlerweile eine einfache Konversation in Solomons Sprache führen. Timo Kuhn begleitet weitere Eritreer, rund 50 meist orthodoxe Christen, in alltäglichen Fragen. „Eritreer unterstützen sich gegenseitig, aber sie haben nicht die Mittel, die sich Leute aus anderen Ländern hier aufbauen konnten“, beobachtet er. Timo und Joana Kuhn sind bereit, mit der finanziellen Unterstützung von Freunden weiterhin für Solomon aufzukommen.Einen vertieften Artikel zu persönlichen und politischen Aspekten und mit weiteren Informationen zur Situation im Kanton Bern finden Sie im Wochenmagazin ideaSpektrum 2020.42.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.