- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Sterbehilfeorganisationen werden nicht zur Kasse gebeten

29.10.2014

Suizidbeihilfe-Raum der Schweizer Organisation Dignitas in ihrem Haus in Pfäffikon ZH. Foto: Dignitas, 2012

Im Kanton Zürich werden Kosten, die bei Freitodbegleitungen von Ausländern für den Staat anfallen, von der öffentlichen Hand übernommen. Dies soll auch so bleiben, findet eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit hatte vorgeschlagen, einen Teil der anfallenden Kosten den beteiligten Sterbehilfeorganisationen zu verrechnen.

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden