Sterbehilfeorganisationen werden nicht zur Kasse gebeten
29.10.2014
Im Kanton Zürich werden Kosten, die bei Freitodbegleitungen von Ausländern für den Staat anfallen, von der öffentlichen Hand übernommen. Dies soll auch so bleiben, findet eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit hatte vorgeschlagen, einen Teil der anfallenden Kosten den beteiligten Sterbehilfeorganisationen zu verrechnen.
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