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Verletzt der öffentliche Muezzinruf die Religionsfreiheit?

15.12.2014

Eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit des lautsprecherverstärkten islamischen Gebetsrufs will der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, Prof. Thomas Schirrmacher, in Gang setzen. Er vertritt die Meinung, dass der Muezzinruf die negative Religionsfreiheit verletzen könne.

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