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Journalistin durfte bei Abtreibungsgegnern schummeln

17.09.2014

Die Wochenzeitung "Die Zeit" habe die Pflichten und Rechte der Journalisten nicht verletzt, urteilt der Schweizer Presserat. Foto: Wikimedia

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Stiftung "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" (SHMK) gegen die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" abgewiesen. Diese berichtete im August 2013 über das Beratungsgespräch einer Schwangeren bei der Stiftung. Die Autorin gab sich dabei als Hilfesuchende aus, die ungewollt und ausserehelich schwanger sei.

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