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Menschenrechte

Polen verbessert Lebensschutz ungeborener Kinder

02.02.2021

In Polen werden ungeborene Kinder jetzt rechtlich so stark geschützt wie in kaum einem anderen Land. Symbolbild: unsplash.com
In Polen werden ungeborene Kinder jetzt rechtlich so stark geschützt wie in kaum einem anderen Land. Symbolbild: unsplash.com

 

Warschau (IDEA) – In Polen werden ungeborene Kinder jetzt rechtlich so stark geschützt wie in kaum einem anderen Land. Am 27. Januar trat ein im Oktober 2020 beschlossenes Gesetz in Kraft, das Abtreibungen fast vollständig verbietet. Erlaubt sind künftig nur noch Abtreibungen, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.Zur Vorgeschichte: Mehr als 100 Abgeordnete des Parlaments – überwiegend Anhänger der derzeit nationalkonservativen Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) – hatten beim Verfassungsgericht beantragt, das seit 1993 geltende Abtreibungsgesetz zu prüfen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das bisherige Gesetz gegen die polnische Verfassung verstößt, da es dem dort verankerten Recht auf Schutz des Lebens für jeden Menschen widerspricht.Dem Verfassungsgericht zufolge beginnt das Recht auf Leben mit der Empfängnis. Nach dem neuen Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch auch bei einem möglichen Verdacht auf eine Behinderung des Kindes verboten. Das neue Abtreibungsrecht hat die polnische Gesellschaft tief gespalten und eine intensive Debatte zum Thema Lebensschutz ausgelöst. Vor allem unter jungen Menschen gibt es Proteste, die seit Oktober anhalten.Die Bewegung „Frauenstreik“ rief anlässlich des Inkrafttretens erneut zu Demonstrationen auf. Medienberichten zufolge sollen sich daran allein Tausende Menschen beteiligt haben. Der liberale Warschauer Oberbürgermeister Rafal Trzaskowski warf der Regierung vor, dem Staat mit dem „Pseudourteil“ bewusst zu schaden.

EU: „Recht auf Abtreibung“ wird de facto abgeschafft

Massive Kritik kam auch von der Europäischen Union. In einer Resolution mit dem Titel „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der De-facto-Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in Polen“ verurteilte sie den Richterspruch „auf das Schärfste“. 455 von 145 EU-Abgeordneten hatten sie Ende November verabschiedet.Weiter heißt es, das Urteil sei ein Rückschlag für Frauenrechte in Polen. Es setze „die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel“ und führe zu einer größeren Zahl illegaler Schwangerschaftsabbrüche. Diese würden heimlich und unter gefährlichen Bedingunge

Bischofskonferenz: Es gibt ein Recht auf Leben, aber kein Recht auf Abtreibung

Ganz anders sieht es die katholische Kirche in Polen. Sie begrüßt das neue Gesetz und verteidigte die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Kritik der EU. So bezeichnete der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, die Titel der Resolution als irreführend.Es gebe ethisch und völkerrechtlich kein „Recht auf Abtreibung“. Gadecki betonte, dass das Recht auf Leben ein grundlegendes Menschenrecht sei, das auch in der Charta der EU-Grundrechte verankert sei. Diese habe immer Vorrang vor einem „Wahlrecht“

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