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Menschenrechte

Lebensschutz: Menschenrechtsgerichtshof weist Hebammen ab

13.03.2020

Straßburg (idea) – In Schweden müssen Hebammen bereit sein, Abtreibungen durchzuführen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Das Gericht wies am 12. März eine Klage der schwedischen Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen ab. Ihnen war eine Beschäftigung in Schweden verweigert worden, weil sie aus Gewissensgründen keine Kinder im Mutterleib töten wollen. In ihrem Urteil erklärten die Richter, da der schwedische Staat Abtreibungen als Teil der Gesundheitsvorsorge ansehe, sei es nicht unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt, wenn er von allen Hebammen ihre Durchführung verlange. Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien) kritisierte die Entscheidung. Das internationale Recht schütze die Gewissensfreiheit, erklärte ADF-Direktor Paul Coleman in einer Pressemitteilung. „Niemand sollte gezwungen werden, sich zwischen seinem Beruf und seinem Gewissen zu entscheiden.“ Statt Hebammen und andere medizinische Fachkräfte aus ihrem Beruf zu verdrängen, sollte der schwedische Staat ihre moralischen Überzeugungen schützen. Von den zehn Millionen Einwohnern Schwedens gehören rund 60 Prozent zur lutherischen Volkskirche. Etwa 113.000 Bürger sind katholisch (1,1 Prozent) und 120.000 orthodox (1,2 Prozent). Außerdem gibt es rund 800.000 Muslime (8 Prozent). Die Freikirchen haben etwa 250.000 Mitglieder (2,5 Prozent).

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