- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Gesellschaft

PID-Anwendung braucht engere Grenzen

26.04.2016

Embryo: Wann gilt die Menschenwürde? Foto: Youtube
Embryo: Wann gilt die Menschenwürde? Foto: Youtube

Bern/Freiburg (idea/kath.ch) - Die Revision des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin geht zu weit. Das unterstreichen sowohl der Schweizerische Evangelische Kirchenbund als auch die Schweizerische Bischofskonferenz im Hinblick auf die Abstimmung vom 5. Juni. Die Gesetzesrevision begnüge sich nicht damit, die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz zu ermöglichen, teilt der SEK mit. Das vorgeschlagene Fortpflanzungsmedizingesetz würde die Schweiz auf diesem Gebiet zu einem der liberalsten Länder Europas machen. Der Kirchenbund bedauert, dass der Gesetzesentwurf dieses medizinische Instrument nicht besser eingrenzt.

SEK: Drei Grenzen werden nicht gezogen

Gemäss SEK ziehe der Gesetzesentwurf drei wichtige Grenzen nicht: Erstens sollte die PID nur in genau definierten Ausnahmefällen wie einer schweren Erbkrankheit zulässig sein. Zweitens sollten künstlich erzeugte Embryonen nur für eine Schwangerschaft und nicht für Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Drittens brauchten Eltern eine kompetente psychologische und ethische Beratung, weil bei der Embryonenselektion keine medizinische Entscheidung getroffen, sondern ein Kind gewählt wird. Mit seiner Stellungnahme will der SEK ein "biblisch-christliches Verständnis des Menschen" in die öffentliche Debatte einbringen. Dieses habe in seiner Vielfältigkeit und seinem Reichtum mehr zu bieten als gesellschaftliche Erfolgs- oder Qualitätskriterien. Die PID sei ein Schritt in Richtung Selektion zukünftiger Kinder. Die Gesetzesrevision zur Fortpflanzungsmedizin werfe viele Fragen auf, die über die medizinischen hinausreichen. Der Kirchenbund beantwortet die wichtigsten in seiner Broschüre "10 Fragen - 10 Antworten".

SBK: Selektion ist Anmassung

Auch die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt das Gesetz ab. Sie befürchtet, dass in Zukunft die Anwendung der PID immer weiter ausgedehnt wird. In einer Stellungnahme erinnert die SBK daran, sie habe sich wiederholt grundsätzlich dagegen ausgesprochen, dass künstlich hergestellte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib genetisch untersucht werden dürfen. Die Kommission kritisiert insbesondere die mit der PID verbundene Selektion von Embryonen. Mit der Selektion masse man sich das Recht an, "zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht".

Kein Respekt der Menschenwürde

Die Kommission für Bioethik stösst sich daran, dass die PID allen Paaren, die eine künstliche Befruchtung vornehmen, zur Verfügung stehen soll. Ein "generelles Sreening" aller Embryonen, die sich ausserhalb des Mutterleibes befinden, hätte gravierende Folgen, unter anderem eine Stigmatisierung von Behinderten, befürchtet die Kommission. Sie kritisiert auch, dass das revidierte Gesetz das Einfrieren von Embryonen erlaubt, die aus einer künstlichen Befruchtung hervorgehen. "Das Einfrieren bedeutet ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar", schreibt sie. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates aus dem Jahr 2013 sehe das revidierte Gesetz eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Es sei "illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich" ziehen werde. Die katholische Bioethik-Kommission hält fest, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form die Würde des Menschen nicht respektiere. Eine Gesellschaft sei dann wirklich menschlich, "wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen".

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.