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Sterbehilfe tangiert private Heime nicht

19.10.2016

Guisep Nay Foto: cvp.ch

Für private Heime und Spitäler habe das Lausanner Urteil zur Sterbehilfe keine Bedeutung, weder im Kanton Neuenburg noch in anderen Kantonen, sagte der frühere Bundesgerichtspräsident Giusep Nay gegenüber kath.ch.

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