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Frei-/Kirchen

Gottesdienste erlaubt – aber wie?

27.05.2020

Anbetungsbands mit Abstand sind erlaubt, Chöre und Gemeindegesang vorerst nicht. Symbolfoto: churchphoto.de/andreahun
Anbetungsbands mit Abstand sind erlaubt, Chöre und Gemeindegesang vorerst nicht. Symbolfoto: churchphoto.de/andreahun

(idea/dg) - Noch bevor das allgemeine Veranstaltungsverbot aufgehoben wird, dürfen die Kirchen rechtzeitig zu Pfingsten wieder Gottesdienste feiern. Doch Gottesdienste könnten leicht zu einem juristischen und medialen Spiessrutenlaufen werden. Dass zu Beginn der Corona-Krise eine Freikirche im elsässischen Mulhouse und neustens eine andere in Frankfurt wegen gehäufter und schwerer Ansteckungen in die Schlagzeilen geriet, dürfte manche Kirchenverantwortlichen und Mitglieder verunsichern.

Reichen diese Leitplanken?

Der Verband Freikirchen Schweiz VFG zeigt mit seinem Schutzkonzept Leitplanken auf (siehe Seiten 22 und 23 dieser idea-Ausgabe). Der VFG musste das Konzept dem Bundesamt für Gesundheit BAG unterbreiten. Die meisten Punkte des Rahmenschutzkonzepts des BAG sind darin explizit wiedergegeben. Das BAG-Konzept erwähnt zudem, dass auf das Kollektensammeln mit Weiterreichen eines Körbchens vorerst zu verzichten sei, genauso auf Gemeindegesang und Chöre. Laut Peter Schneeberger, Präsident des VFG, wollte das BAG Gemeindegesang auch mit Schutzmasken nicht bewilligen. "Anbetungsbands" haben im bewilligten VFG-Schutzkonzept jedoch ihren Platz, wenn genügend Distanz eingehalten wird.Vorerst gelten die Bewilligungen nur für Gottesdienste. Beim Verlassen des Gottesdienstes gilt mindestens bis zum 8. Juni noch das Versammlungsverbot. Eine Ansammlung im Gemeindefoyer und vor dem Gebäude vor und nach dem Gottesdienst ist weiterhin nicht erlaubt. Dafür ermutigt der VFG, Open-Air-Gottesdienste ins Auge zu fassen.

Knackpunkt Kinderarbeit

Nebst all den allgemeinen Hygienemassnahmen gehört die Kinderarbeit zu den Knackpunkten für die Kirchen. Der VFG veröffentlichte online deshalb einen Leitfaden zur Wiedereröffnung der Kindergottesdienste. Er empfiehlt, das Kinderprogramm während des Gottesdienstes mit den gleichen Hygiene- und Distanzvorschriften wie in der obligatorischen Schule durchzuführen. Auch der Jugendverband BESJ hat für den 28. Mai je ein Schutzkonzept für Lager und eines für Jungscharnachmittage angekündigt. Zu den üblichen pädagogischen Herausforderungen gesellen sich ganz neue Fragestellungen, auch sanitärer Art.

Zögern oder mutig vorangehen?

"Es spricht einiges dafür, mit der Gottesdiensteröffnung noch zu warten, vor allem, weil wir mit sehr vielen Ehrenamtlichen arbeiten", schreibt Peter Schneeberger als Vorsitzender des FEG-Gemeindeverbands in einem Mail an die FEG-Leiter. "Auf der anderen Seite ist es jedoch eine ausserordentliche Möglichkeit, unter diesen Rahmenbedingungen trotzdem einen Gottesdienst zu eröffnen. Wann wird es je wieder eine solche Möglichkeit geben?" Mit dieser Frage richtet Schneeberger den Blick auf die Chancen. Er betont: "Wir bieten mit dem Schutzkonzept nicht ein Regelwerk, sondern eine Hilfestellung, damit in unseren Freikirchen keine Ansteckungen passieren. Das bleibt oberstes Ziel." Peter Schneeberger hält es für möglich, dass die Abstandsregeln noch bis zum 31. August gelten könnten. 

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