- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Frei-/Kirchen

Gottesdienste ab 28. Mai erlaubt

20.05.2020

Bundesrat Alain Berset gibt die Wiedereröffnung der Gottesdienste ab dem 28. Mai bekannt. Bild: Printscreen youtube
Bundesrat Alain Berset gibt die Wiedereröffnung der Gottesdienste ab dem 28. Mai bekannt. Bild: Printscreen youtube

Bern (idea/dg) - Ab dem 28. Mai erlaubt der Bundesrat wieder sämtliche Formen von Gottesdiensten und religiösen Feiern. Dies hat er heute, 20. Mai, entschieden. Als Voraussetzung fordert er Präsenzlisten, Schutzkonzepte und die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln. Die Schutzkonzepte seien vorhanden, sagte Bundesrat Alain Berset in der Medienkonferenz.

Rahmenschutzkonzept des BAG

Mit dem bundesrätlichen Beschluss sei verbunden sei die Vorgabe eines Rahmenschutzkonzepts „Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften“ des Bundesamts für Gesundheit BAG, das die Eckwerte der Durchführung von Gottesdiensten benenne, schreibt die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS in einem Informationsblatt zum Bundesratsbeschluss. Das BAG geht in seinem Text vom 18. Mai von 4 Quadratmeter Platzbedarf pro sitzender Person aus. Die Möglichkeit zur Begrenzung und Kontrolle der Teilnehmerzahl müsse bestehen. Kontaktdaten der Teilnehmenden müssten erfasst und während 14 Tage aufbewahrt werden. Auf Gemeindegesang und Chöre sei vorerst zu verzichten, ebenso auf das Abendmahl und Kollekten durch Weiterreichen eines Kollektenkörbchens. Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften seien zu vermeiden. Ausserhalb des Gottesdienstes gilt mindestens bis zum 8. Juni das Versammlungsverbot. Besonders gefährdete Personen könnten individuell entscheiden, ob sie an einem Gottesdienst teilnehmen wollen, auch wenn weiter empfohlen werde, Menschenansammlungen zu meiden.

Einschätzung der Freikirchen und der SEA

"Die Freikirchen wünschen nicht in erster Linie eine rasche, sondern eine nachhaltige Öffnung des kirchlichen Lebens", schreibt der Verband Freikirchen Schweiz VFG nach dem Bundesratsbeschluss. Es basiere auf Vertrauen, Nachhaltigkeit und auch Nachverfolgbarkeit. Peter Schneeberger: "Da wir generationenübergreifend arbeiten, ist uns eine Öffnung des kirchlichen Lebens für alle Altersbereiche wichtig, also auch für Programme mit Kindern und Jugendlichen." Den Freikirchen kommt laut der VFG-Mitteilung zugute, dass die meisten Gottesdienstbesucher auch Mitglieder und daher bekannt seien. Das "Physical Distancing" sei jetzt wochenlang eingeübt worden und sei im Rahmen einer christlichen Veranstaltung umsetzbar. Die Nachverfolgung durch Tracing sei gegeben: Die Freikirchen könnten durch ihre Nähe und Gemeinschaft die Daten bei möglichen Ansteckungen gewährleisten. Die Mehrzahl der Schweizer Freikirchen (42.2 Prozent) weist laut dem VFG eine Gottesdienstbesucherzahl von 51 bis 120 auf. 36.6 Prozent besuchen Gottesdienste von unter 50 Personen. 14 Prozent der Freikirchen werden von 121 bis 200 Menschen besucht und 7.2 Prozent haben über 200 Gäste.Auch die Schweizerische Evangelische Allianz RES-SEA zeigt sich überzeugt, dass dank dem Schutzkonzept ein verantwortungsvoller Weg zurück in die Normalität beschritten werden könne und die Wiederaufnahme von Gottesdiensten kein unverhältnismässiges Risiko für die Gesellschaft darstellten.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.