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Frei-/Kirchen

Gottesdienst ab Himmelfahrt?

13.05.2020

Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz und Bischof des Bistums Basel mit Sitz in Solothurn. Foto: SBK
Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz und Bischof des Bistums Basel mit Sitz in Solothurn. Foto: SBK

Solothurn (idea/dg) – Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber wegen des Corona-Lockdowns verboten sind, kann der katholische Bischof Felix Gmür den Gläubigen nicht mehr vermitteln. Dies schreibt er als Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz SBK in einem Brief an den Bundesrat. Die katholischen Kirchen hätten bisher die Massnahmen des Bundesrates stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen an die Gläubigen vermittelt. Im Namen der SBK dankt Felix dem Bundesrat denn auch für sein „beherztes und umsichtiges Vorgehen in der aktuellen Coronakrise“.

Gottesdienste sollen ab Himmelfahrt erlaubt sein

Das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern sei für viele Menschen sehr schwer zu ertragen gewesen. „Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existentielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive“, zeigt sich Felix Gmürüberzeugt. Deshalb ersucht er den Bundesrat, ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste wieder möglich zu machen. „Die entsprechenden Schutzkonzepte taugen für Grossanlässe und liegen vor; Abstand und Hygiene werden eingehalten.“ Der katholische Bischof weist zudem darauf hin, dass im gleichen Zeitraum das jüdische Fest Schawuot und das islamische Fastenbrechen Id al-Fitr stattfinden.

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