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Gerichtsverhandlung gegen Pastor Olaf Latzel im November

08.09.2020

Bremen (idea) – Der evangelikale Bremer Pastor Olaf Latzel muss sich im November vor dem Amtsgericht der Hansestadt in einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung verantworten. Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Der Prozess beginnt am 20. November im Bremer Kulturzentrum „Die Glocke“. Als weitere Verhandlungstage nannte das Amtsgericht in einer Pressemitteilung vom 8. September den 25. und 30. November. Beginn ist jeweils um 9 Uhr. Die Anklage bezieht sich auf Äußerungen Latzels in einem Eheseminar im Herbst 2019 in seiner St.-Martini-Kirchengemeinde. Er hatte eine Audio-Datei mit seinen Aussagen auf einer Internetplattform online gestellt. Wie das Amtsgericht weiter mitteilte, soll Latzel sich in dem Seminar „über Gender und Homosexuelle in einer Weise geäußert haben, die den Tatbestand der Volksverhetzung des Strafgesetzbuches erfüllt“.

Latzel entschuldigte sich für das Wort „Verbrecher“

In dem Seminar hatte Latzel unter anderem über Homosexualität gesprochen und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Das Video wurde inzwischen gelöscht. Für die Verwendung des Wortes „Verbrecher“ entschuldigte Latzel sich später öffentlich. Er habe damit nicht allgemein homosexuell lebende Menschen gemeint, „sondern militante Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben“. Wiederholt war die St.-Martini-Kirche mit antichristlichen Schriftzügen beschmiert worden. Gottesdienste wurden gestört. Latzel erhielt sogar Morddrohungen. Auf der Internetplattform YouTube hat Latzel über 22.000 Abonnenten. Einzelne Predigten und Ansprachen von ihm wurden bereits über 147.000-mal angeklickt.

Kirche kommentiert das Verfahren nicht

Zum Eröffnungsbeschluss des Hauptverfahrens gegen Latzel am 3. September erklärte die Bremische Evangelische Kirche (BEK) in einer Pressemitteilung, dass der Kirchenausschuss dies zur Kenntnis genommen habe: „Wir kommentieren den weiteren Fortgang des Verfahrens durch die staatliche Justiz nicht. Das kirchliche Disziplinarverfahren bleibt – wie bereits mitgeteilt – weiterhin ausgesetzt.“

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